Station 7 [Landgericht Dresden]: Recht und Gewalt

Wir stehen hier am Gebäude des Landgerichts. Seit 1892 war in diesem Gebäude das Amtsgericht Dresden untergebracht. Das Landgericht Dresden befand sich bis 1945 nicht weit von hier in einem Gebäude in der Pillnitzer Straße.

Am 15. Januar 1936 ereignete sich hier ein Festakt, mit dem Dr. Heinz Jung in sein Amt als Generalstaatsanwalt eingeführt wurde, dass er bis 1945 ausübte. Bereits in den 1920er Jahren hatte Heinz Jung als Untersuchungsrichter antidemokratische Kräfte mit juristischen Kniffen begünstigt. Ein Verfahren gegen Befehlshaber der „Schwarzen Reichswehr“ zum Beispiel, die zahlreiche Morde verübte, dehnte er bis zur Wirksamkeit einer Amnestie in die Länge.

Seine Intention war es, die sächsische Justiz nationalsozialistisch zu gestalten. Das heißt, dass die Inhalte von Recht und Gerechtigkeit von der nationalsozialistischen Weltanschauung bestimmt waren und sich das Recht als Vollzug des „Führerwillens“ darstellte. Heinz Jung ist vor allem die Verschärfung der Anklageseite bei politischen Prozessen anzulasten. Besonders viele Anklagen verfasste er gegen Verstöße der Rationierung von Gütern und nach dem Tatbestand der sogenannten „Wehrkraftzersetzung“, für die ab 1938 die Todesstrafe verhängt wurde. Die ab 1941 geführten Prozesse wegen Hochverrats gegen tschechische Angeklagte aus den besetzten Gebieten trugen seine Handschrift und endeten mit vielen Todesurteilen. Jung forderte von seinen Kollegen und in der Presse mehr Urteile mit Todesstrafe und längere Zuchthausstrafen. Vorhandene gesetzliche Grenzen sollten das seiner Meinung nach nicht behindern.

Heinz Jung tauchte nach Kriegsende unter, findet sich jedoch ab 1958 in einem Kölner Adressbuch als „Heinz Jung GenStaatsanwalt a.D.“ Er starb am 30.Oktober 1959 in Köln ohne das je eine Anklage gegen ihn erhoben wurde.

Jung war kein Einzelfall. Im Gegenteil! Der Justizapparat der NS-Zeit war nach 1949 in personeller Hinsicht fast vollständig wiederhergestellt. Trotz der unvorstellbaren Zahl von etwa 50 000 Todesurteilen deutscher Gerichte im Nationalsozialismus ist kein einziger der beteiligten Richter oder Staatsanwälte von der Justiz der Bundesrepublik Deutschland strafrechtlich zur Verantwortung gezogen worden. In wenigen anderen Bereichen war die Kontinuität zu den Jahren vor 1945 so frappierend und folgenreich wie in der Justiz. Die ehemaligen Nazirichter betrieben Rechtsprechung in eigener Sache und nahmen Einfluss auf die Auffassung und Umsetzung der Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland.

So konnte über Jahrzehnte eine »Umdeutung der NS-Diktatur in einen Rechtsstaat« stattfinden. Der berüchtigte Militärrichter Hans Filbinger fasste diese Tendenz 1978 als baden-württembergischer Ministerpräsident in die Worte: „Was damals Rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!“

Die personellen Kontinuitäten fanden statt, trotzdem in bewusster Abkehr von nationalsozialistischen Vorstellungen schon mit dem Grundgesetz 1949 eine grundsätzliche Wertentscheidung deutlich wurde: Der Staat ist um des Menschen willen da. Deshalb stehen im Grundgesetz die Grundrechte als zwingendes und für alle Bereiche der Staatsgewalt unmittelbar geltendes Recht im Vordergrund. Diese können von den Staatsorganen nicht nach Belieben angewendet oder beiseitegeschoben werden.

Gerichte sind als dritte Gewalt im Staatsgefüge für die Entscheidungen von Streitigkeiten zwischen Bürger_innen und Staat oder Bürger_innen untereinander am Maßstab des Rechts zuständig. Nach dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtsstaatsprinzip sind Gerichte an „Recht und Gesetz“ gebunden und damit zuallererst an das Grundgesetz. Diese Bindung soll vor staatlicher Willkür durch einzelne Funktionsträger_innen in der Justiz schützen. Die Wahrung des Schutzes, die die Grundrechte den Menschen als Freiheits- und Gleichheitsrechte bieten, soll durch die Gerichte gewährt sein.

Eingriffe in Grundrechte sind daher nur innerhalb des von Parlamentsgesetzen gesteckten Rahmens zulässig.

Wir sehen allerdings auch heute noch regelmäßig, nicht zuletzt auch in Dresden, und trotz des theoretischen Schutzes durch die Grundrechte, dass Gesetze durch einzelne Richter_innen weit ausgedehnt werden können. Und wie schon im Fall der Polizei ist es wichtig, an diesen Stellen genauer hinzusehen und frühzeitig eine kritische Gegenöffentlichkeit zu schaffen.

  • So ordnete das Amtsgericht Dresden mit Beschluss vom 25.02.2011 eine nichtindividualisierte Funkzellenabfrage für alle Handydaten in der Dresdner Südvorstadt am 19.02.2011 von 7:00-19:00 Uhr an. Das Landgericht Dresden erklärte diesen Beschluss 2013 für rechtswidrig, da die tatsächlichen Voraussetzungen, die eine solche Überwachungsmaßnahme gesetzlich rechtfertigen können, vom Amtsgericht gar nicht aufgeführt wurden.
  • Mit einem Urteil aus dem Jahr 2013 wurde ein mutmaßlicher Teilnehmer der Blockaden des Naziaufmarsches vom Februar 2011 zu einer fast zweijährigen Haftstrafe verurteilt, obwohl – wie letztlich 4 Jahre später durch das Landgericht Dresden festgestellt wurde – keine Beweise für die Erfüllung der ihm vorgeworfenen Straftatbestände vorlagen.

Weitere Beispiele dieser Art ließen sich anführen. Sie zeigen, dass Gesetze nach wie vor mit einem großen individuellen Spielraum von den jeweiligen Richter_innen angewandt werden können. Sie üben so erhebliche Macht aus. Selbst wenn strittige Entscheidungen Jahre später von höherinstanzlichen Gerichten geändert oder aufgehoben werden – die daraus entstehende Belastung und damit die Grundrechtsbetroffenheit für die beteiligten Menschen ist nicht mehr rückgängig zu machen.

Dass gerade politische Haltungen so an einer Stelle machtvoll zum Ausdruck gebracht werden können, zeigt möglicherweise auch ein Beschluss von Mai 2015, in dem ein Richter am LG Dresden eine einstweilige Verfügung gegen  Extremismusforscher Dr. Steffen Kailitz erließ, nach der dieser nicht mehr in der Öffentlichkeit behaupten durfte, dass die NPD „acht bis elf millionen Menschen aus Deutschland verteiben“ wolle, darunter auch „mehrere Millionen deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund“. Der gleiche Richter erklärte in einer Rede am 17.01.2017 in seiner Funktion als AfD Bundestagskandidat den „Schuldkult“ der Deutschen für „endgültig beendet“.

Secured By miniOrange