Station 8 [Dürer Straße 25]: Soziale Arbeit im 3. Reich

Wir stehen jetzt vor den ehemaligen Technischen Lehranstalten der Stadt Dresden. Heute befindet sich in dem 1958 neu errichteten Gebäude die Evangelische Hochschule Dresden mit ihren Studienbereichen für Soziale Arbeit, frühkindliche Erziehung und Pflegewissenschaft. Wir haben diesen Ort bewusst als letzte Station des diesjährigen Mahnganges gewählt um uns mit der Sozialpolitik im Nationalsozialismus, aber auch den aktuellen sozialpolitischen Forderungen der Neuen Rechten zu beschäftigen. Beide verbindet, dass ein vordergründig von Fürsorge geleitetes Handeln menschenfeindliche Einstellungen, sozialdarwinistische Ideologeme und rassistisches Gedankengut transportiert.  Da Menschen in helfenden Berufen oft besonderes Vertrauen genießen, kann reaktionäres Gedankengut durch sie salonfähig werden.

Die Sozialpolitik im Dritten Reich war geprägt von den Ideen der Sozialhygiene und der Erbgesundheitslehre, der Eugenik. Im Laufe des 19. Jahrhunderts setzte sich in der Öffentlichkeit der modernen, westlichen Staaten die Vorstellung durch, Armut, Elend und Kriminalität seien auf sittlich-moralische Verdorbenheit bzw. auf genetische Veranlagung zurückzuführen. Nicht soziale Ungleichheit und gesellschaftliche Verhältnisse, sondern die Betroffenen selbst waren somit für ihre defizitäre Lage verantwortlich. Durch Absonderung, autoritäre Erziehung und Sterilisierung sollte ihr „schädlicher Einfluss auf die Gesellschaft“ unterbunden werden. Die Nazis übernahmen diese damals weitgehend anerkannten Erklärungen und trieben sie weiter. Durch Förderung und Schutz sogenannter „erbgesunder“ und „rassisch wertvoller“ Familien sollte eine auf Leistung basierende Volksgemeinschaft geschaffen werden. Grundlage der sogenannten der Volksgemeinschaft war die geschickte aber täuschende Forderung „Gemeinnutz vor Eigennutz“ aus dem 25-Punkte-Programm der NSDAP. Zum Zwecke des Gemeinnutzes sollten „ … geistig besonders veranlagte … Kinder armer Eltern … auf Staatskosten“ ausgebildet werden um ihnen das „ … Einrücken in führende Stellungen zu ermöglichen …“. Kehrseite dieser Politik der Förderung war die systematische Ausgrenzung, Verfolgung und letztlich Vernichtung derjenigen, die von den Nazis und ihren Mitläufer_innen als „Nichtleistungsfähige“ und „Volksschädlinge“ angesehen wurden. Dies betraf vor allem geistig und körperlich Behinderte, Homosexuelle, Sinti, Roma, sogenannte „Asoziale“, unangepasste Jugendliche und auch politische Gegner_innen.

Eine der ersten juristischen Grundlagen dieser Verfolgung bildete das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ von 1934. Als „erbkrank im Sinne dieses Gesetzes“ galt unter anderem, wer an „angeborenem Schwachsinn, Schizophrenie, oder schwerem Alkoholismus“ litt. Der vage Begriff des „angeborenen Schwachsinns“ wurde in einem „Fragebogen für Erbrankheiten“ genauer definiert als „Einstellung gegen die Arbeit, Unfähigkeit zur Führung eines geordneten Haushalts, …, Sinnlosigkeit in geschlechtlichen Dingen, … [und] asoziales Verhalten gegenüber Familie, Gemeinde, Polizei“. Durch diese Definition wurde es möglich, neben physisch oder psychisch Kranken auch unliebsame Personen und politische Gegner_innen als „schwachsinnig“ zwangsweise zu sterilisieren, sie zu entmündigen und sie in Pflege- oder Arbeitsanstalten verschwinden zu lassen, wo etliche von ihnen an Mangelernährung starben.

Mit der Vorbereitung und dem Beginn des Zweiten Weltkriegs verschärfte sich die selektive Sozialpolitik der Nazis weiter. Immer mehr vermeintliche „Asoziale“ und auch Homosexuelle wurden in den Konzentrationslagern durch Zwangsarbeit für die Kriegführung ausgebeutet und vernichtet. Tausende Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen wurden in den Tötungsanstalten des Euthanasie-Programms der Nazis ermordet. Sinti und Roma, die als „Zigeuner“ und „fahrendes Volk“ stigmatisiert wurden, vergasten die Nazis in den Vernichtungslagern im besetzten Osteuropa.

Heute, 70 Jahre nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft, erleben wir erneut ein Erstarken rechter und autoritärer Ideologien. Dabei versuchen PEGIDA, AfD und Co., sich als Kümmerer und „Anwälte des kleinen Mannes“ darzustellen. Eines der markantesten Dresdner Beispiele dieser Selbstinszenierung ist der Verein „Dresdner Bürger helfen Dresdner Obdachlosen und Bedürftigen e.V.“. Gegründet wurde der Verein am 21. Juli 2016 von dem PEGIDA-Anhänger Ingolf Knajder. Doch was hier auf den ersten Blick als sozial und wohltätig daherkommt, offenbart sich ziemlich schnell als rassistische Stimmungsmache auf Kosten von Bedürftigen. In einem Interview beklagte Knajder, die Wohltätigkeitsvereine Tafel e.V. würden sich nicht mehr um Obdachlose und Bedürftige kümmern, sondern „… Asylanten, illegale Einwanderer ohne Ausweispapiere, Asylmissbraucher und Scheinasylanten, kriminelle Migranten und islamistische Terroristen … beköstigen“. Ähnliches ist auch bei der AfD zu beobachten. In Interviews oder Redebeiträgen werden völlig zurecht Missstände wie drohende Altersarmut oder die Nöte alleinerziehender Eltern angeprangert. Bei einer genaueren Lektüre des AfD-Parteiprogramms wird aber schnell klar, dass durch die geforderten Maßnahmen nicht nur der neoliberale Sozialabbau verschärft wird, sondern auch völkischer Nationalismus und andere ausgrenzenden Ideen propagiert werden. In ihrem Programm fordert die AfD unter anderem, „nicht therapierbare alkohol- und drogenabhängige, sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung unterzubringen“. Das Hartz-IV-System soll durch eine noch restriktivere „Aktivierende Grundsicherung“ ersetzt werden. Die Inklusion von Behinderten ins reguläre Schulsystem wird abgelehnt, da sie Lernerfolge hemmen würde. Vor allem soll aber die „individuelle häusliche Pflege … zu einem Hauptbestandteil der sozialen Sicherungssysteme“ ausgebaut werden. Frauen sollen damit wieder aus der Lohnarbeit zurück in die unentlohnten Bereiche der Reproduktions- und Pflegearbeit gedrängt werden.

Demokratie wird hier verstanden als Privileg einer selbstinszenierten Mehrheit, die sich mit allen Mitteln gegen Teilhabeansprüche „lauter Minderheiten“ zur Wehr setzten muss.

All diese Forderungen, die momentan mehr und mehr gesellschaftliche Zustimmung erfahren, erinnern auf fatale Weise an die Ideen, die in Europa am Vorabend des Nationalsozialismus allgemein anerkannt waren und auf die verschiedenste faschistische Gruppierungen erfolgreich bauen konnten.

Aufgabe von Wissenschaft und demokratischer Öffentlichkeit wäre es, die kritischen und warnenden Stimmen, die es damals gab und die es heute gibt, zu hören und zu stärken. Damals wurden die Warner von den Nazis verfolgt. Unser heutiger Mahngang ist ein Aufruf „Dresden … wir müssen reden!“

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